Terabeit-IT AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von Waren und Software sowie für die Erbringung von Dienstleistungen

§1 Abschluss des Vertrages/Subunternehmer

(1)Wir liefern/leisten nur aufgrund dieser Bedingungen und der vertraglichen Individualabreden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(2)Unsere Angebote und Preislisten sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
(3)Eingehende Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das gilt auch für sämtliche Nebenabreden, Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann bei Abholung durch die Übergabe oder durch Zusendung der Ware ersetzt werden. 
(4)Verträge über Software-Bestellungen werden erst dann verbindlich, wenn der Kunde zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben hat. Die Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung gelten vorrangig vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 
(5)Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung inhaltlich ab, so gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung, falls ihm nicht innerhalb von 8 Tagen nach Absendung schriftlich widersprochen wird.
(6)Ist ein Festpreis vereinbart und treten zwischen Vertragsabschluss und unserer Leistung Erhöhungen unserer Gestehungskosten ein – dazu gehören ggf. auch Wechselkurs-Änderungen bei Importwaren und Steuererhöhungen – so sind wir berechtigt, eine Preisgleichung zu verlangen, die der Erhöhung entspricht. Handelt es sich um kein Handelsgeschäft mit einem Vollkaufmann oder um keinen Vertrag mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder mit einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen, dann jedoch nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen. Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere bei Dienstleistungen) ist der Kunde bei Preiserhöhungen von über 15% pro Jahr zur Kündigung des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende berechtigt. Es zählt nicht das Kalenderjahr. Es zählt das jeweilige Geschäftsjahr des laufenden Vertrages. Die Kündigungserklärung ist unter Angabe der Gründe schriftlich an Terabeit-IT zu richten. 
(7)Wir sind dazu berechtigt, die uns obliegenden Leistungen nach unserem Ermessen durch Subunternehmer durchführen zu lassen.

§2 Preise

(1)Alle Preise für Waren, Software und Dienstleistungen sind Nettopreise in Euro ab Werk. Verpackung und Versand bzw. Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, zuzüglich der am Tage der Lieferung/Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2)Bezüglich der gesondert zu berechnenden Kosten gilt die jeweils gültige Preisliste im Moment der Veranlassung (z.B. Aufforderung des Kunden zur Vornahme einer Anfahrt bei Wartungsarbeiten vor Ort – also bei dem Kunden – im Rahmen eines bestehenden Fernwartungsvertrages) der betreffenden Leistung.
(3)Wenn nicht anders vereinbart gelten die im An- gebot veranschlagten Leistungssätze zuzüglich der nachstehenden Zuschläge:
Werktags ab 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 25% Zuschlag
Werktags ab 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr: 100% Zuschlag
Samstags: 100% Zuschlag
Sonntags und Feiertage. 200%

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1)Der Kaufpreis ist bei Lieferung der Ware zur Zahlung ohne Abzug fällig. Besteht ein Dienstleistungsvertrag, so ist die vereinbarte Zahlung im Voraus, d.h. spätestens am dritten Werktag des betreffenden Leistungsmonats zu erbringen.
(2)Handelt es sich um Handelsgeschäfte mit Vollkaufleuten, dann gerät der Kunde einen Tag nach Fälligkeit gemäß Absatz (1) in Verzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf.
(3)Bei Verzug werden Zinsen entsprechend der einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. 
(4)Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt, so sind sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erstreckt sich dies auf die drei nächstmöglichen Zahlungen (in der Regel die nächsten drei Monate). Soweit wir noch nicht geleistet haben, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Folgt der Kunde unserer entsprechenden Aufforderung nicht binnen 3 Tagen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, oder nach unserer Wahl unter Befreiung von unserer Leistungspflicht Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 
(5)Wir behalten uns ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Wir nehmen Schecks oder Wechsel stets nur zahlungshalber an. Anfallende Diskont- oder Wechselspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.

§5 Gefahrübergang

(1)Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die letzte uns schriftlich bekannte Adresse.
(2)Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die ordnungsgemäß verpackte Ware unsere Geschäfts-räume verlassen hat. Das gilt auch für Anlieferungen von Drittfirmen oder mit firmeneigenen Fahrzeugen.
(3)Alle Sendungen werden auf Kosten des Kunden gegen Verlust, Bruch und Feuerschäden versichert. Die Kosten sind im Einzelfall zu erfragen.
(4)Bestellen wir auf Wunsch des Kunden Waren bei einer Drittfirma, so trifft uns keine Verantwortung für jegliche Art von Schlechtleistung durch den Dritten. Liefer-/ Leistungsfristen sind entsprechend der Schlechtleistung des Dritten anzupassen.

§6 Rügefristen

(1)Der Kunde ist nach Empfang der Ware zur Überprüfung verpflichtet. Erkennbare Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich zu melden. Transportschäden sind bei Bahnversand sofort durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme und bei LKW-Versand gemäß § 438 Abs. lll HGB festzustellen. Frachtpapiere und Schadens-Feststellungen sind uns unverzüglich zu übermitteln.
(2)Werden dem Kunden nach durchgeführten Wartungsarbeiten Mangelerscheinungen an seinem Rechner, Netzwerk bzw. der Software und den Arbeitsabläufen bekannt, so muss er uns hierüber unverzüglich Meldung machen und bis auf Weiteres die Arbeit mit den gewarteten Geräten einstellen. Haben wir diese Mangelerscheinungen zu verantworten (§ 276 BGB) und erleidet der Kunde einen Schaden der auf die Weiterarbeit mit den gewarteten Geräten (trotz Erkennens des Mangels) zurückzuführen ist, so haben wir für diese Schäden der Weiterarbeit /-nutzung nicht einzustehen.
(3)Bei Nichteinhaltung der Rüge- bzw. Meldepflicht und -frist verliert der Kunde jeglichen Gewährleistungsanspruch hinsichtlich des betreffenden Mangels.

§7 Gewährleistung

(1)Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfristen betragen für mechanische und elektronische Teile 6 Monate. Ausgenommen sind Produkte, für die bereits seitens der Hersteller längere Garantiezeiten gewährt werden. In diesen Fällen geben wir die Herstellergarantie weiter.
(2)Ausgenommen von der Gewährleistung sind „head-crashes“ bei Festplattensystemen und übliche Verschleißteile, sofern deren Ausfall bzw. „Mangel“ auf den verschleiß zurück zu führen ist. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält.
(3) Werden  Betriebs – oder  Wartungsanweisungen nicht  befolgt,  Änderungen an den Produkten vorgenommen,Teile ausgewechselt oder  Verbrauchsmaterialien  verwendet,  die  nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
(4)Der  Käufer  hat  uns  Mängel  unverzüglich,  spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang  des  Produktes  schriftlich  mitzuteilen.  Die Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(5)Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte  nicht  der  Gewährleistung   entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum
Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.  Falls  der  Käufer  verlangt,  dass  Gewährleistungsarbeiten  an  einem  anderen  von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, so können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile und die zu deren Einbau nötige Arbeitszeit nicht berechnet werden, während die Reise und Fahrkosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
(6) Über  die  Nachbesserung  hinausgehende  Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde,  insbesondere  Wandlung,  Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen  auf  Vorsatz oder  grober  Fahrlässigkeit durch uns oder  durch unseren Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch  den  entstandenen  Verlust  und  entgangenen  Gewinn nicht   übersteigen,   den   wir   bei   Vertragsabschluss unter  Berücksichtigung der Umstände,
die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wenn der Fehler im  Rahmen  der  durch  uns  zu  erbringenden Nachbesserung nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsver-
suche  unzumutbar sind,kann  der  Käufer  statt der  Nachbesserung  Wandlung  (Rückgängigmachung  des Kaufvertrages)  oder  Minderung (Herabsetzung  der  Vergütung)  verlangen.  Ein Anspruch auf  Ersatzlieferung besteht nicht.
(7) Wir sind zur Nachbesserung bzw.  Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits  seine  Vertragsverpflichtungen  erfüllt hat.
(8)Gewährleistungsansprüche gegen  uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(9)Für Fehler und daraus entstehende Schäden in von  uns  installierter,  gelieferter  oder  erstellter Software   wird   grundsätzlich   keine   Haftung übernommen.  Insbesondere  müssen  Fehler  in von uns erstellter  Software unverzüglich angezeigt und eine angemessene Frist für eine Korrektur eingeräumt werden.
(10)Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang bzw Erbringung der Dienstleistung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§8 Serviceleistungen

Für Arbeiten, die sich bei ihrer Durchführung als nicht unter unserer Gewährleistungsverpflichtung fallend herausstellen (z. B. Verschleißteile) und für sonstige Arbeiten außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtungen
hat der Kunde neben Verpackung, Material und aufgewendete Stunden auch alle unsere sonstigen Kosten, wie z. B. Transport-, Wege- und Reisekosten zu tragen. Durch unser Vertriebs- und Servicepersonal erbrachte Leistungen sind immer kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Angebotsausarbeitungen, Konzeptionen, telefonische Auskünfte und Hilfestellungen -Telefonsupport-. Der Kunde hat pünktlich zum Servicebeginn Hilfsmittel, wie z. B. Strom, Sicherungsbänder, zur Verfügung stellen. Der Kunde hat seine betriebsspezifischen Aufsichts- und Fürsorgepflichten auch gegenüber unserem Servicepersonal zu erfüllen. Vor allen Servicetätigkeiten die nicht in der Wartung des Computers/Netzwerks hat der Kunde eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust wird bei solchen Arbeiten keine Haftung übernommen. Für die Gewährleistung für unsere Serviceleistungen gilt § 7 entsprechend, wobei an die Stelle des Gefahrenübergangs die Abnahme tritt.

§9 Haftungsausschlüsse und Beschränkungen

(1)Schadensersatz aus vorvertraglicher, vertraglicher oder außervertraglicher (gesetzlicher) Haftung, z. B. auch aus Unmöglichkeit oder Verzug wird von uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht geleistet. Dies gilt auch z. B. für Schäden oder Mängel an dem Liefergegenstand selbst sowie für Schäden durch Betriebsstörung und/oder sonstige Schäden oder Mängel an dem Liefergegenstand selbst sowie für Schäden durch Betriebsstörung und/oder sonstige Schäden beim Kunden oder Dritten, welche durch von uns gelieferte Produkte oder durch den Zeitpunkt und/oder Art und Weise der Lieferung oder Montage oder Gewährleistung direkt oder indirekt entstehen. Diese Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen gelten nicht, wenn die Zusicherung einer Eigenschaft gerade auf das spezielle Ziel gerichtet war, den eingetretenen Schaden zu vermeiden. Diese Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen gelten ferner insoweit nicht, als der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages oder der Pflichten bei den Vertragsverhandlungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonder-vermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, haften wir nicht für das grobe Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen, sondern nur für grobes Verschulden unserer leitenden Angestellten und unserer gesetzlichen Vertreter, und zwar für beide Personengruppen wiederum nur insoweit, als der eingetretene Schaden nach Art und Höhe im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar war.
(2)Soweit unsere Haftung – einerlei aus welchem Rechtsgrunde – gegeben sein sollte, ist sie im Einzelfall beschränkt.
Bei Beratungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten auf das Doppelte der Auftragssumme, höchstens auf € 5.000,-  Bei Wartungsarbeiten auf das Doppelte der zuletzt vereinbarten Jahresgebühr. Als Einzelfall im Sinne dieser Bestimmung gilt sowohl ein aus mehreren Verstößen herrührender einheitlicher Schaden; als auch sämtliche Folgen eines Verstoßes gegen Vertragspflichten. Mehrere Verstöße gelten als einheitlicher Verstoß, wenn sie auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhen und die betreffenden Angelegenheiten miteinander im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Mehrere Fehler in einem Programm oder in mehreren wirtschaftlich und/oder technisch zusammenhängenden Teilprogrammen gelten auch dann als ein Verstoß, wenn ein rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den betreffenden Angelegenheiten nicht besteht. Soweit uns Schadensersatzansprüche gegen unsere Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder Vorlieferanten zustehen, treten wir sie unter entsprechendem Ausschluss unserer eigenen Haftung – soweit sie noch bestehen sollte – an den Geschädigten ab.
(3)Wir haften nicht für Fehler vorhandener/ kundenseits gestellter Software bzw. fehlerhafte Systemupdates, von Dritten (insbes. Bediener, Nutzer, neben uns vertretenen, aber nicht von uns beauftragten Drittunternehmen, etc.) eigenverantwortlich verursachten Mängel und System-/ sowie Bedienerfehler. Ebenso haften wir nicht, wenn ein Dritter ohne unser Zutun Zugang zu den Administratordaten bzw. zu dem Server (räumlich) oder zu den Daten des Servers erlangt und hierbei ein Schaden entsteht. Wir haften nicht, wenn ein Bediener/Nutzer einer schädlichen Software den Zugang zum System ermöglicht (etwa durch Bestätigung einer Zugriffsanfrage per Mausklick). Im Rahmen von Wartungsverträgen haften wir nicht für den Ausfall der Hardware, es sei denn, diese wurde von uns geliefert (in diesem Fall wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Haftungshöchstgrenzen dieser Bedingungen gehaftet) oder der Ausfall begründet sich durch fehlerhafte Leistungen im Rahmen des Wartungsvertrages.

§10 Eigentumsvorbehalt/Abtretungsverbot

(1)Die Waren bleiben – auch bei Lieferungen ins Ausland – unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher bei der Lieferung gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche. Während des Eigentumsvorbehalts sind Verpfändungen, Sicherungsübereignungen sowie jede sonstige Weitergabe untersagt. Eine Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist nur Wiederverkäufern und Werkunternehmern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, und zwar nur unter der Voraussetzung, dass der Wiederverkäufer oder Werkunternehmer sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung des Eigentums auf den Dritten. Für den Fall des Wiederverkaufs bzw. der Weiterverwendung tritt der Kunde schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns seine künftigen Forderungen gegen sein Abnehmer sicherheitshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der neu entstandenen Forderungen befugt.
(2)Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher vom Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben. Er ist ferner verpflichtet, uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beifügung des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung des Inhalts, dass die gepfändeten Waren mit den von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten noch nicht voll bezahlten Gegenständen identisch sind, zu benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde. Der Kunde ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten noch vorhandenen Waren und die abgetretenen Außenstände auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber einzureichen. 
(3)Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, können wir die Vorbehaltsware vom Kunden nach Mahnung heraus verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
(4)Machen wir unser Recht auf Rücknahme der Ware geltend, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme oder der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes behalten wir uns vor. 
(5)Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung seine Ansprüche aus mit uns abgeschlossenen Verträgen an Dritte abzutreten.

§11 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde hat kein Aufrechnungsrecht, als Vollkaufmann im Falle eines Handelsgeschäftes auch kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand einschließlich der Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß ist für beide Teile Fulda, sofern unser Kunde Kaufmann ist und unser Vertrag mit ihm zum Betriebe seines Handelsgeschäftes gehört oder unser Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind berechtigt, den Kunden an dessen Wohnort bzw. Hauptsitz zu verklagen.

§13 Schlussbestimmung

(1)Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreichen.
(2)Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie zu unseren Verträgen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt auf das Schriftformerfordernis. Eine Heilung eines Mangels in der Schriftform ist in einer Leistung durch uns zu sehen, die wir in Ansehung einer nicht schriftlich gefassten Abrede treffen.

§14Datenschutzbestimmungen/Urheberrecht

(1)Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei der Nutzung personenbezogener
Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG)) einhalten. 
(2)Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. 
(3)Wenn Sie uns eine E-Mail senden, verwenden wir Ihre Mail-Adresse nur für die Korrespondenz (unter anderem auch zur Bewerbung unserer Produkte und Leistungen) mit Ihnen; selbstverständlich wird auch diese nicht an Dritte weitergegeben. Sie können uns jederzeit untersagen, mit Ihnen auf diesem Weg zu korrespondieren. 
(4)Sofern wir Daten zu Ihrer Person/ihrem Unternehmen gespeichert haben, können Sie auf Antrag unentgeltlich Auskunft über diese Daten erhalten. Bitte informieren Sie uns, wenn wir unrichtige Daten über Sie gespeichert haben, damit wir diese berichtigen, sperren oder löschen können.
(5)Informationen, die im Internet übertragen werden, sind normalerweise unverschlüsselt. Da der Weg der Daten zwischen dem Server und dem lokalen PC nie genau vorhergesagt werden kann, können übertragene Informationen grundsätzlich an vielen Stellen eingesehen werden. Die Übertragung sensibler Informationen aus dem nicht öffentlichen Bereich unserer Internet-Seiten auf Ihren PC erfolgt daher grundsätzlich verschlüsselt. 
(6)Für die Texte und Grafiken auf unserer Webseite beanspruchen wir das Urheberrecht. Die Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten unserer Webseite ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. 
(7)Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sowie den Inhalt der Informationen auf unserer Homepage, die von fremden Websites übernommen wurden. Dies betrifft auch jene Inhalte von Seiten, die mit unserer Webseite verknüpft sind. Darüber hinaus erstreckt sich diese Datenschutzerklärung nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die mit unserer Webseite verlinkt sind. Der Wechsel auf die Webseiten anderer Unternehmen ist von uns erkennbar gestaltet. 

Stand: 19.03.2007 Terabeit-IT