Terabeit-IT – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) B2B

für die Lieferung von Waren und Software sowie die Erbringung von IT-, Service- und Supportleistungen
Stand: 16.08.2026

Anbieter Terabeit-IT – IT-Dienstleistungen Fulda Anschrift Taufsteinstraße 12, 36041 Fulda Telefon +49 (0)661 25007920 Telefax +49 (0)661 25007918 E-Mail info@terabeit-it.de

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerstatus und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von Terabeit-IT mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für die Lieferung von Waren und Standardsoftware sowie für IT-Dienstleistungen, Installation, Beratung, Wartung, Support und sonstige vereinbarte Leistungen.

(2) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Terabeit-IT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Bei Terabeit-IT-Software gelten ergänzend die wirksam einbezogene Software-EULA B2B sowie gegebenenfalls produktspezifische Bedingungen und Leistungsbeschreibungen.

(4) Soweit sich Bedingungen widersprechen, gilt grundsätzlich folgende Rangfolge: Individualvereinbarung/Auftrag, produktspezifische Bedingungen, Software-EULA B2B, diese AGB, allgemeine Dokumentation.(5) Terabeit-IT darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote und Preisangaben von Terabeit-IT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, beiderseitige Vertragsunterzeichnung, Ausführung der Leistung oder Lieferung bzw. Bereitstellung der bestellten Ware oder Software zustande.

(3) Bei Softwareverträgen werden die für das Produkt geltende EULA und gegebenenfalls produktspezifische Bedingungen Bestandteil des Vertrags, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden.

(4) Leistungsumfang, Termine, Systemvoraussetzungen, Lizenzumfang und gegebenenfalls Abnahmebedingungen ergeben sich aus Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung und den einbezogenen Leistungs-/Produktbeschreibungen.

§ 3 Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Verpackungs-, Versand-, Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden berechnet, soweit sie vereinbart oder zur beauftragten Leistung erforderlich sind. Maßgeblich sind die bei Beauftragung mitgeteilten bzw. vereinbarten Preise.

(3) Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, sind Rechnungen mit Zugang fällig. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.

(4) Zeit- oder einsatzabhängige Zuschläge, insbesondere für Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten, werden nur nach der bei Beauftragung vereinbarten oder wirksam einbezogenen Preisliste berechnet.

(5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von Terabeit-IT durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, bleiben die gesetzlichen Rechte auf Sicherheitsleistung oder Leistungsverweigerung unberührt.

§ 4 Lieferung, Termine, Versand und Gefahrübergang

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bei Versendung von Waren an einen Unternehmer richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den für den Versendungskauf geltenden Regelungen.

(3) Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder nicht von Terabeit-IT zu vertretender Störungen verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Bezieht Terabeit-IT Waren oder Fremdleistungen für den Kunden, bleiben eigene Pflichten von Terabeit-IT unberührt; für ausschließlich vom Drittanbieter verursachte Verzögerungen oder Störungen haftet Terabeit-IT nur nach Maßgabe von § 13.

§ 5 Eigentumsvorbehalt bei Waren

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung der aus der Geschäftsbeziehung bestehenden fälligen Forderungen Eigentum von Terabeit-IT, soweit ein erweiterter Eigentumsvorbehalt im konkreten Geschäftsverhältnis rechtlich zulässig ist.

(2) Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter sind Terabeit-IT unverzüglich mitzuteilen.

(3) Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt einem hierzu berechtigten Wiederverkäufer gestattet. Soweit hierfür eine Vorausabtretung vereinbart werden soll, bedarf dies einer entsprechenden vertraglichen Regelung.

§ 6 Untersuchungs- und Mitteilungspflichten

(1) Soweit für beide Parteien ein Handelsgeschäft vorliegt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

(2) Offensichtliche Transportschäden sollen bei Übergabe dokumentiert und Terabeit-IT unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte werden durch eine unterlassene Dokumentation nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus eingeschränkt.

(3) Softwarefehler und Störungen sind mit einer möglichst nachvollziehbaren Beschreibung, relevanten Fehlermeldungen und den zur Reproduktion erforderlichen Informationen zu melden.

(4) Erkennt der Kunde eine Störung, deren weitere Nutzung voraussichtlich zusätzliche Schäden verursacht, hat er im zumutbaren Umfang schadensmindernde Maßnahmen zu treffen und Terabeit-IT zu informieren.

§ 7 Mitwirkungspflichten und Datensicherung

(1) Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Systeme und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde bleibt für eine seinem Betrieb und Schutzbedarf angemessene Datensicherung verantwortlich, soweit Terabeit-IT nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung übernommen hat.

(3) Vor Installationen, Wartungs-, Reparatur-, Migrations-, Recovery- oder sonstigen Eingriffen mit möglicher Auswirkung auf Daten oder Systeme hat der Kunde eine geeignete aktuelle Sicherung vorzuhalten bzw. Terabeit-IT die Erstellung einer Sicherung zu ermöglichen.

(4) Bei Archiv- und Sicherungssystemen sind Backup-Erstellung, technische Brauchbarkeitsprüfung, getrennte Auslagerung und tatsächlicher Wiederherstellungstest unterschiedliche Maßnahmen. Produktspezifische Vorgaben bleiben maßgeblich.(5) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, trägt er daraus entstehende Verzögerungen und Mehraufwendungen, soweit er die Unterlassung zu vertreten hat.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Für Waren, Software und Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden B2B-Regelungen.

(2) Bei einem berechtigten Mangel ist Terabeit-IT zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.

(3) Bei Software kann die Nacherfüllung nach Wahl von Terabeit-IT insbesondere durch Fehlerkorrektur, Update, Patch, geeignete Umgehungslösung oder Bereitstellung einer mangelfreien Version erfolgen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(4) Kein Mangel liegt allein deshalb vor, weil Software nicht mit einer nicht vereinbarten oder nicht dokumentierten Hardware-, Betriebssystem-, Treiber-, Netzwerk- oder Fremdsoftwareumgebung zusammenarbeitet.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler nachweislich durch nicht vorgesehene Änderungen, Fehlbedienung, nicht unterstützte Systemumgebungen, Schadsoftware, Fremdeingriffe oder sonstige vom Kunden bzw. Dritten zu vertretende Umstände verursacht wurde.

(6) Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform erklärt werden.

(7) Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen für Mängel erfolgt nur, soweit sie im jeweiligen Vertrag oder in diesen Bedingungen wirksam und eindeutig vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Fristen und Ausnahmen bleiben unberührt.

§ 9 Softwarelizenzen und Dauerlizenz

(1) Nutzungsrechte an Terabeit-IT-Software richten sich vorrangig nach der Software-EULA B2B und der jeweiligen Produkt-/Lizenzbeschreibung.

(2) Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, wird eine Kauflizenz als zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der konkret erworbenen Softwareversion eingeräumt (Dauerlizenz).

(3) Die Dauerlizenz begründet keinen Anspruch auf zukünftige Hauptversionen, Upgrades, Funktionsweiterentwicklungen oder eine dauerhafte Anpassung an zukünftige Systemumgebungen.

(4) Technische Lizenz-, Aktivierungs- und Schutzmechanismen dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Zwingende urheberrechtliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Service, Support und Softwarepflege

(1) Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst der Kauf einer Terabeit-IT-Dauerlizenz zwölf Monate Service und Support ab Lizenzbeginn.

(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums bleibt die erworbene Dauerlizenz bestehen. Der Anspruch auf die im Kaufpreis enthaltenen Service- und Supportleistungen endet.

(3) Eine Verlängerung von Support oder Softwarepflege ist freiwillig und kann für weitere Zeiträume gesondert vereinbart werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Ein späterer Wiedereinstieg in Support oder Softwarepflege erfolgt zu den dann geltenden Preisen und Bedingungen. Je nach zwischenzeitlichem Versions- und Systemstand können zunächst kostenpflichtige Aktualisierungs-, Migrations- oder Prüfleistungen erforderlich sein.

(5) Leistungen außerhalb des vereinbarten Supportumfangs, insbesondere individuelle Anpassungen, Schulungen, Vor-Ort-Einsätze, Migrationen, Datenwiederherstellung und Notfall-Support, können gesondert berechnet werden.

(6) Gesetzlich bestehende Mängelrechte sind vom vertraglichen Supportanspruch zu unterscheiden und bleiben unberührt.

§ 11 Änderungen von Betriebssystemen, Hardware und      Drittprodukten

(1) Software wird für die in der jeweiligen Produktversion dokumentierten und unterstützten Systemumgebungen bereitgestellt.

(2) Terabeit-IT übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung, eine erworbene Softwareversion dauerhaft und unentgeltlich an zukünftige Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, Serverplattformen, neue Hardware, Treiber, Microsoft-Komponenten, Schnittstellen, Sicherheitsrichtlinien oder sonstige Drittprodukte anzupassen.

(3) Dies gilt insbesondere, wenn der Hersteller einer eingesetzten Systemkomponente deren Support einstellt oder der Kunde auf einen neuen Server, ein neues Betriebssystem oder eine wesentlich geänderte Infrastruktur migriert.

(4) Der Kunde ist für die rechtzeitige Planung einer erforderlichen Migration, Datensicherung und Ablösung nicht mehr unterstützter Systemumgebungen verantwortlich. Terabeit-IT kann entsprechende Leistungen gesondert kostenpflichtig anbieten.

(5) Eine Änderung der Systemumgebung beseitigt keine gesetzlichen Ansprüche wegen eines bereits bei Gefahrübergang bzw. zum maßgeblichen Leistungszeitpunkt vorhandenen, von Terabeit-IT zu vertretenden Mangels.

§ 12 Besondere Regeln für automatisierte Funktionen, OCR und Archivsoftware

(1) Automatisierte Erkennungs-, OCR-, Klassifizierungs- und Vorschlagsfunktionen dienen der softwaregestützten Verarbeitung. Automatisch erkannte Daten können technisch bedingt fehlerhaft oder unvollständig sein und ersetzen keine erforderliche fachliche Kontrolle durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter.

(2) Bei Archivsoftware bleibt das tatsächlich archivierte Originaldokument maßgeblich. Automatisch erzeugte Metadaten verändern den Inhalt des Originaldokuments nicht.

(3) Funktionen zur Unterstützung gesetzlicher, steuerlicher oder organisatorischer Anforderungen bedeuten ohne ausdrückliche individuelle Zusage nicht, dass allein der Einsatz der Software sämtliche Pflichten des Kunden erfüllt.

(4) Weitere produktspezifische Regeln, insbesondere zu Audit, Integritätsprüfung, Backup, Restore, Administrator-Recovery und Sicherheitsorganisation, ergeben sich aus der jeweiligen Produktanlage.

§ 13 Haftung

(1) Terabeit-IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt die Haftung ebenfalls unbeschränkt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Terabeit-IT auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Datenverlust gilt zusätzlich: Soweit der Kunde für eine ordnungsgemäße, dem Risiko angemessene und aktuelle Datensicherung verantwortlich war, ist eine Ersatzpflicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung typischerweise für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(5) Terabeit-IT haftet nicht für Störungen, die ausschließlich durch vom Kunden oder nicht von Terabeit-IT beauftragte Dritte verursachte Fehlbedienung, Fremdsoftware, Schadsoftware, Hardwaredefekte, nicht unterstützte Systemänderungen oder Eingriffe entstehen, soweit Terabeit-IT diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Terabeit-IT.

§ 14 Notfall-, Recovery- und Fremdeingriffe

(1) Verliert der Kunde Zugangsdaten, Administratorpasswörter, Recovery-Codes oder sonstige kundenseitig zu verwahrende Sicherheitsinformationen, stellt dies für sich genommen keinen Softwaremangel dar.

(2) Soweit technisch möglich, kann Terabeit-IT nach geeigneter Legitimation einen gesonderten, grundsätzlich kostenpflichtigen Notfall- oder Recovery-Support anbieten.

(3) Vor manuellen Recovery-, Datenbank- oder Systemeingriffen ist eine geeignete Sicherung anzulegen und der Eingriff nachvollziehbar zu dokumentieren.

(4) Diese Regelung berührt keine gesetzlichen Ansprüche, wenn die Aussperrung oder der Recovery-Bedarf auf einem von Terabeit-IT zu vertretenden Produktfehler beruht.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Vertraulichkeit, Datenschutz und Supportzugriff

(1) Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

(2) Personenbezogene Daten werden nach den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von Terabeit-IT.

(3) Soweit Terabeit-IT im Rahmen von Support oder Fernwartung Zugriff auf Kundensysteme oder personenbezogene Daten erhält, erfolgt dies nur im für die beauftragte Leistung erforderlichen Umfang. Soweit rechtlich erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(4) Zugangsdaten, Lizenzschlüssel und Recovery-Informationen sind vom Kunden angemessen gegen unbefugte Nutzung zu schützen.

§ 17 Schutzrechte und Drittsoftware

(1) Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte von Terabeit-IT und Dritten bleiben unberührt.

(2) Für Software gelten die in der EULA eingeräumten Nutzungsrechte. Soweit die Software Drittanbieter- oder Open-Source-Komponenten enthält, gelten für diese Komponenten ergänzend die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die betreffenden Komponenten, Copyright-Hinweise und Lizenztexte werden in den mit der Software bereitgestellten Drittanbieterhinweisen ausgewiesen. Soweit Bestimmungen einer Drittanbieterlizenz zwingend oder abweichend sind, gehen sie für die betreffende Komponente vor.

(3) Eine Nutzung von Webseiteninhalten, Dokumentationen oder sonstigen geschützten Materialien außerhalb gesetzlich erlaubter Nutzungen bedarf der entsprechenden Rechte.

§ 18 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Fulda ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Terabeit-IT bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort ist Fulda, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit gesetzlich vorgesehen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.

Dokumentenstruktur für Terabeit-IT-Software

  • Terabeit-IT AGB B2B: allgemeine Vertragsgrundlage für Waren, Software und IT-Dienstleistungen.
  • Terabeit-IT Software-EULA B2B: allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Terabeit-IT-Software.
  •   Produktspezifische Anlage: zusätzliche Regeln für das jeweilige Produkt, z. B. TB-Rechnungsarchive Pro.
  • Softwarepflege- und Supportbedingungen: Leistungsumfang für enthaltenen oder zusätzlich erworbenen Support.
  • Produktdatenblatt, Benutzer- und Installationshandbuch: technische Leistungsbeschreibung und Bedien-/Betriebshinweise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 16.08.2026